Fachkräfte Akademie

Schulung wie sie sein sollte!

Die WKMRösner AKADEMIE bietet Ihnen einen Spezialisierung-/ Basiskurs in Kooperation mit der Akademie ZWM® Kammerlander WFI im Wundmanagement an.

Dieses Spezialisierungsseminar ist für alle Pflegedienste und interessierte Pflegefachkräfte, die professionell in der Wundbehandlung tätig sind und oder sein wollen und sich auf einer wissenschaftlichen, evidenzbasierten Ebene, kombiniert mit praktischen Modulen qualifizieren wollen.

Wir bieten dieses Spezialisierungsseminar für Pflegedienste im Wundmanagement an, um die Anforderungen nach § 6 an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern (siehe rechte Seite) zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden zu entsprechen.

Die Inhalte der theore­tischen Schulung (inklusive des fach­prak­tischen Unterrichts) orientieren sich curricular an der Weiter­bildung der Akademie Kammerlander WFI.

Lehrmaterial und Inhalte für den Speziali­sierungs­kurs werden in Form von Schulungs­filmen, Vorträgen und Skripten vermittelt.

Unser Spezialisierungsseminar beträgt 120 Unterrichtseinheiten (UE) und läuft wie folgt ab:

Abschluss 1: Zertifikat nach GBA Voraussetzungen als Basis für Spezialisierter Pflegedienst/Einrichtung für Wundversorgung– DE bei WKM Rösner Akademie

Abschluss 2: Prüfung durch die Akademie-ZWM für Abschluss WM-Wundmanager-Wundmanager® in Frankfurt

§ 6 – Anforderungen an die Eignung von spezia­li­sier­ten Leis­tungs­er­bringern

Die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden soll nach der HKP-Richtlinie seit dem 01.01.2022 nur noch von Leistungserbringer erfolgen, die sich auf die Behandlung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisiert haben.

Um einen spezialisierten Leistungserbringer handelt es sich, wenn dieser u.a. besonders qualifizierte Pflegefachkräfte zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden vorhält.
Folgende Anforderungen werden gemäß der Rahmenempfehlung nach §132 a Abs. 1 SGB V für die Durchführung der Wundversorgung in der Häuslichen Krankenpflege an die spezialisierte Leistungserbringer gestellt:

  1. Ein Versorgungsvertrag nach §132a Abs. 4 SGB V muss vorliegen.
  2. Die PDL muss eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden haben, die 168 Unterrichtseinheiten (UE) à
    45 Minuten umfasst.

Soweit die verantwortliche Pflegefachkraft die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der spezialisierte Leistungserbringer auch externe Pflegefachkräfte im Sinne einer Fachbereichsleitung hinzuziehen, welche die Voraussetzungen nach Abs. 5 erfüllen.

Weitere Informationen zu unserem Schulungsangebot erteilt

Friederike Rösner

roesner@wkmonline.de